Blickpunkt-Sehestedt
Regionalplan Windenergie
Aktualisiert: 14. März 2020
Die Kanalverwaltung hat als Fachbehörde festgestellt, dass sich die roten Lichter der Sehestedter Windkraftanlagen im engen Fahrwasser des Nord-Ostsee-Kanals mit den roten Fahrwassertonnen bei Schirnau spiegeln können (siehe WSV-Stellungnahme auf Amt-Hüttener-Berge). Es könnte zu Verwechselungen der Fahrwasserbegenzung kommen und Schiffe könnten in die Kanalböschung fahren und Havarien verursachen.
Der Bauausschuss kann die Sicht der Kanalverwaltung nicht nachvollziehen und empfiehlt dem Gemeinderat, die Sicht der Fachbehörde zu ignorieren.
Der Gemeinderat hat dazu öffentlich am Donnerstag, den 12.03.2020 um 18:30 im Landhaus Sehestedt getagt. Die Gemeindevertretung hat - bei nur einer Gegenstimme - beschlossen, dass die Potenzialgebiete PR2_RDE_039 und _404 als Windvorranggebiete ausgewiesen werden sollen.
Fragen:
Warum ignoriert die Gemeindevertretung die Sicherheitsbedenken der Kanalbehörde?
Warum wird keine Einwohnerversammlung zu Beteiligung der Einwohner durchgeführt?
Hintergrund:
Das Land SH schreibt den Regionalplan Wind fort. Es sollen sog. Windvorranggebiete ausgewiesen werden. Derzeit gibt es noch keine Windvorranggebiete rund um Sehestedt. Auch die vier Windenergieanlagen im Norden von Sehestedt stehen (noch) nicht auf einem Windvorranggebiet.
Bis 2019 sahen die Planungen des Landes vor, in Sehestedt das Gebiet um die vier bestehenden Windenergieanlagen (zukünftig geplantes Windvorranggebiet PR2_RDE_039) sowie ein Gebiet östlich davon mit der Bezeichnung PR2_RDE_404 als Windvorranggebiete auszuweisen. Auf PR2_RDE_404 könnten dann voraussichtlich drei bis vier weitere Windenergieanlagen errichtet werden.
Planung bis zum 16.12.2019:

Die Gemeindevertretung Sehestedt hatte am 08.11.2018 im Landhaus Sehestedt eine Einwohnerversammlung durchgeführt, sich danach für die Ausweisung zumindest eines der zwei Vorranggebiete ausgesprochen und eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.
Die Stellungnahmen wurden 2019 vom Land SH (MELUR) ausgewertet.
Aktuelle Planung seit dem 17.12.2019:
Die neue Planung des Landes (3. Entwurf) liegt nun seit dem 17.12.2019 vor. Details wurden vom Land unter Bolapla-sh.de veröffentlicht. Danach ist derzeit nicht (mehr) vorgesehen, zwei Vorranggebiete für Windkraft auf Sehestedter Gemeindegebiet im Norden Sehestedts auszuweisen. Ursächlich dafür ist der Schiffsverkehr auf dem Nord-Ostsee-Kanal. Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung hat eine Stellungnahme abgegeben, nach der die Windkraftanlagen im Norden Sehestedts die Sicherheit des Schiffsverkehrs gefährden und deshalb dort keine Windvorranggebiete ausgewiesen werden können. (Begründung siehe z.B. "Synopse" auf Seite 1417 von 2582 oder Datenblätter (PR2_RDE_039) bzw. (PR2_RDE_404). Die Vorranggebiete RP2_RDE_039 und PR2_RDE_404 sind nicht mehr enthalten, geblieben sind nur die Potentialflächen (dunkelgraue Bereiche).

Siehe auch die offizielle Seite der Landesregierung unter www.bolapla-sh.de:
https://www.bolapla-sh.de/verfahren/4c16387b-0216-11ea-9ea5-0050569710bc/public/detail