Blickpunkt-Sehestedt
Wohnen für Jung und Alt (B-Plan Arft Kamp)
Aktualisiert: 2. März 2020
Wohnen oder Tourismus?
Letzte Meldung (Stand 01.03.2020)
Der Bauausschuss hat am 27.02. beschlossen, ein vorhandenes Wohngebiet (Arft Kamp) zu überplanen, gleichzeitig liegt ein Wohnraumkonzept aber nicht vor. Eigentlich solle es ein solches Konzept geben, damit klar ist, zu welchem Zweck das Wohngebiet überplant werden soll (sollen dort Ferienwohnungen entstehen?). Ursprünglich hatte die Gemeindevertretung am 21.11.2019 beschlossen, erst ein Wohnraumkonzept zu erarbeiten und die Ergebnisse zu berücksichtigen. Das Konzept sollte vorliegen, bevor entschieden wird, dass im Wohngebiet "Arft Kamp" weitere Häuser gebaut werden dürfen.
Auf eine Nachfrage in der Einwohnerfragezeit, ob eine Herabstufung des reinen Wohngebiets "Kanalblick" zum allgemeinen Wohngebiet geplant sei, wurde von einem Ausschussmitglied geantwortet: "derzeit nicht".
Fragen:
Warum wird nicht festgelegt, wie die neuen Häuser genutzt werden dürfen, bevor der Bebauungsplan geändert wird, damit die Sehestedter wissen, was auf sie zukommt?
Wird es noch ein Wohnraumkonzept geben?
Wie will sich die Gemeinde im Hinblick auf das Konfliktfeld Dauerwohnen / Ferienwohnungen positionieren?
Sollen weitere Gebiete in Sehestedt überplant werden und wenn ja, mit welchen Zielen?
Wie steht es um die Beteiligung der Sehestedter Bürger?
Weshalb wurde bei der Beschlussfassung über den B-Plan Nr. 2 auf eine Umweltprüfung und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet?
Zum Thema (Stand 23.01.2020):
In Sehestedt fehlen bedarfsgerechte Wohnungen insbesondere für junge Familien, Alleinstehende und Senioren (z.B. betreutes Wohnen, Alten-WGs). Auf der anderen Seite wird zunehmend Wohnraum zu Ferienwohnungen umgewandelt bzw. werden Ferienwohnungen neu geschaffen.
In der Sitzung vom 21.11. wurde beschlossen, den B-Plan Nr. 2 „Alter Sportplatz“ für den „Bereich nördlich der Straße Kanalblick, südlich der Straße Arft Kamp zwischen den Grundstücken Arft Kamp 33 und Arft Kamp 51“ (siehe Bild, unten) im Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern mit dem Ziel, eine Wohnbaufläche für eine Hinterlandbebauung auszuweisen, und dabei die Ergebnisse des oben genannten Wohnraumkonzeptes in den B-Plan einfließen zu lassen.
Unklar ist dabei geblieben, ob und inwieweit in diesem Bereich auch Ferienwohnungen zugelassen werden sollen. Das räumliche Nebeneinander von dauerndem Wohnen und Feriengästen ist bekanntermaßen konfliktgeladen (siehe hierzu auch den Beitrag "Tourismus").

Nur in wenigen Bereichen Sehestedts gibt es Bebauungspläne. Damit fehlen der Gemeinde wertvolle Steuerungsinstrumentarien.
Die für Sehestedt gültigen Bebauungspläne sind auf der Seite https://www.amt-huettener-berge.de/gemeinden/sehestedt/bauleitplaene/ zu finden.
